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   BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80   

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BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80 (https://dejure.org/1983,1475)
BAG, Entscheidung vom 12.04.1983 - 3 AZR 607/80 (https://dejure.org/1983,1475)
BAG, Entscheidung vom 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 (https://dejure.org/1983,1475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 188
  • ZIP 1983, 979
  • VersR 1984, 272
  • DB 1983, 1826
  • JR 1985, 132
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79

    Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen

    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80
    Zudem umfaßt die Eintrittspflicht des PSV auch die rückständigen Pensionsansprüche für die Dauer von sechs Monaten vor Eröffnung des Konkursverfahrens (BGHZ 78, 73 = AP Nr. 5 zu § 7 BetrAVG; BAG 3», 242, 247 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe mit Anm. von Hilger).

    b) Ein weiterer Einwand des PSV geht dahin, die Eintrittspflicht für rückständige Ansprüche könne nur für die nach Erlaß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.Juli 1980 (BGHZ 78, 73) eingetretenen Insolvenzfälle bestehen.

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80
    Da im Falle der Leistungsverweigerung des PSV der Versorgungsberechtigte regelmäßig ein eigenes schützenswertes Interesse daran haben wird, das fremde Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (vgl. z. B. BGHZ 30, 162, 166), genügt es, wenn der PSV den Versorgungsberechtigten zur Prozeßführung im eigenen Namen ermächtigt (gewillkürte Prozeßstandschaft).
  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80
    Ungeachtet der Berechnung im einzelnen (§ 7 Abs. 3 und Abs. 4 BetrAVG) verwandelt sich im Versorgungsfall die Anwartschaft, so wie sie bei Konkurseröffnung bestand, in einen Zahlungsanspruch (BAG 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80
    In der Tat hat der Senat in seinem Urteil vom 17.Januar 1980 (BAG 32, 326 = AP Nr.l8 zu § 613 a BGB) ausgeführt, daß sich die Funktion des § 9 Abs. 2 BetrAVG darin erschöpft, den Rückgriffsanspruch des PSV gegen den Gemeinschuldner zu sichern; deshalb ist es möglich, daß der Forderungsübergang rückgängig gemacht wird, wenn die Einstandspflicht des PSV im Laufe des Konkursverfahrens entfällt.
  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 86/81

    Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen eines

    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80
    In seinem Urteil vom 8.März 1982 (NJW 1983, 120) hat er ausgeführt, der Versorgungsberechtigte könne seine Ansprüche nicht ohne Rücksicht auf dessen Gläubigerstellung im Konkurs gegen den Gemeinschuldner verfolgen.
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    Mit dem Erwerb des Anspruchs gegen den Träger verliert der Versorgungsberechtigte damit seinen Anspruch gegen den Schuldner in dem Umfang, in dem der Pensions-Sicherungs-Verein nach § 7 BetrAVG einstandspflichtig ist (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 39, BAGE 151, 302; 24. Januar 2006 - 3 AZR 484/04 - Rn. 22; 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu B IV 1 der Gründe; 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - zu 2 der Gründe, BAGE 42, 188) .
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Die Versorgungsansprüche gehen nach § 9 Abs. 2 BetrAVG nur insoweit auf den Pensions-Sicherungs-Verein über, als er nach § 7 BetrAVG einstandspflichtig ist (Fortführung von BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - BAGE 42, 188, 191).

    Die Versorgungsansprüche gehen nur insoweit auf den Pensions-Sicherungs-Verein über, als er nach § 7 BetrAVG einstandspflichtig ist (vgl. BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - BAGE 42, 188, 191; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 13A Rn. 1351; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 9 Rn. 50; Höfer BetrAVG Stand 1999 § 9 Rn. 3047).

    Der Forderungsübergang nach § 9 Abs. 2 BetrAVG hängt nicht davon ab, ob der Pensions-Sicherungs-Verein den Versorgungsanspruch erfüllt (BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - BAGE 42, 188, 192; BGH 8. März 1982 - II ZR 86/81 - AP BetrAVG § 9 Nr. 1 zu 1 der Gründe).

  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

    Zu den insolvenzbedingt nicht erfüllten Ansprüchen gehören auch die Rückstände für Januar bis April 1985 (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 d KO analog - vgl. BAGE 42, 188 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG; BGH Urteil vom 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - DB 1980, 1992; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 9 Rz 44; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung, 3. Aufl., § 7 Rz 20 m. w. N.).

    e) Der Forderungsübergang tritt bereits mit Konkurseröffnung ein und ist nicht abhängig von einer Vorleistung des PSV (BAGE 42, 188, 190 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG, zu 2 der Gründe; Blomeyer, Anm. hierzu in AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG, zu II 4. Abs.; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung, 3. Aufl., § 9 Rz 12).

    Der PSV hat der Klägerin weder seine Ansprüche zurückabgetreten, was zulässig gewesen wäre (vgl. BAGE 42, 188 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG; BGH Urteil vom 8. März 1982 - II ZR 86/81 - AP Nr. 1 zu § 9 BetrAVG; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 9 Rz 64), noch hat er die Klägerin ermächtigt, im eigenen Namen für den PSV Klage zu erheben (Prozeßstandschaft).

    Für die Rückstände vor Konkurseröffnung (Januar bis April 1985) entfiel die Leistungspflicht; der PSV war Schuldner dieser ausgefallenen Hauptforderungen geworden (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 d KO analog - BAGE 42, 188 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG; BGH Urteil vom 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - DB 1980, 1992; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 9 Rz 44).

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Mit dem Erwerb des Insolvenzsicherungsanspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein verliert der Versorgungsberechtigte seinen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner (BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - BAGE 42, 188, zu 2 der Gründe).

    Der damit verbundene Gläubigerwechsel bei den Versorgungsrechten tritt bereits im Anwartschaftsstadium ein (BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - aaO, zu 3 a der Gründe).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Der gesetzliche Forderungsübergang nach dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1982 - 2 ZR 86/81 - AP Nr. 1 zu § 9 BetrAVG; BAG, Urteil vom 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG) erfolgt in dem hier vorliegenden Sicherungsfall mit der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens.
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Mit dem Erwerb des Insolvenzsicherungsanspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein verliert der Versorgungsberechtigte seinen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner (BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - BAGE 42, 188, zu 2 der Gründe).

    Der damit verbundene Gläubigerwechsel bei den Versorgungsrechten tritt bereits im Anwartschaftsstadium ein (BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - aaO, zu 3 a der Gründe).

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

    Diese gewillkürte Prozeßstandschaft ist zulässig (vgl. BAGE 42, 188, 192 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG, zu 3 c der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Blomeyer).
  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88

    Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den

    Damit wird der Pensions-Sicherungs-Verein Gläubiger im Konkurs über das Vermögen des Versorgungsschuldners (BAGE 42, 188 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG, mit Anm. W. Blomeyer; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 9 Rz 29; ebenso wohl auch Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., § 9 BetrAVG Rz 12, vgl. aber auch Rz 18).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 15 Sa 124/01

    Forderungsübergang nach § 9 BetrAVG

    Aus der Sicht des Altgläubigers (= des Versorgungsberechtigten) tritt von Gesetzes wegen ein neuer Schuldner (= PSV) auf, und an die Stelle der alten Forderung tritt ein neuer Versorgungsanspruch gegen den PSV nach § 7 Abs. 1 BetrAVG (vgl. BAG, Urteil v. 12. April 1983 - 3 AZR 607/80, BAGE 42, 188 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG; Kasseler Handbuch / Griebeling, 2. Aufl., 2.9 Rz. 805; Blomeyer / Otto, BetrAVG, § 9 Rz. 59 - 62; Höfer /Abt, BetrAVG, Band 1, 2. Aufl., § 9 Rz. 36; Schwarz, NZA 1994, 347 [349]).

    Grundsätzlich kann der PSV seine Ansprüche an die Versorgungsberechtigten zurückabtreten oder diese ermächtigen, im eigenen Namen für den PSV Klage zu erheben (vgl. BAG, Urteil v. 12. April 1983 - AZR 607/80, BAGE 42, 188 [192] = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG; Urteil v. 12. Dezember 1989 - 3 AZR 540/88, BAGE 63, 393 = AP Nr. 11 zu § 9 BetrAVG; Urteil v. 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92

    Abwendung eines Konkurses durch ein gerichtliches Vergleichsverfahren nach

    Der gesetzliche Forderungsübergang nach dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1982 - 2 ZR 86/81 - AP Nr. 1 zu § 9 BetrAVG; BAG, Urteil vom 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG) erfolgt in dem hier vorliegenden Sicherungsfall mit der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 4 Sa 33/99

    Altersruhegeld, Konkurs, Anspruch gegen die Konkursmasse im Konkursverfahren bei

  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 22 U 139/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung des vereinnahmten

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